Ein modernes Umfeld für die Kleinsten in unserem Tamm

Wir Freien Wähler in Tamm verstehen die Familie als Keimzelle der Gesellschaft und damit verbunden auch deren Förderung als Mittelpunkt der Kommunalpolitik. Ein wichtiger Baustein unseres politischen Engagements in den nächsten fünf Jahren werden daher für uns als AWV-Fraktion im Gemeinderat unsere Kleinsten in der Gemeinde sein – unsere Kindergartenkinder.

Wir kandidieren für die AWV: Dr. Markus Feucht, Dr. rer. nat. Simone Schievink, Tobias Wagner

Die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs der Kinderbetreuung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Gemeinde Tamm stellt sich dieser Aufgabe und ist im Vergleich mit anderen Gemeinden bereits auf einem guten Weg. Die AWV-Fraktion im Gemeinderat unterstützt deshalb auch den Erwerb des Kindergartens in der Öhringer Straße. Willkommener Nebeneffekt: Sobald diese Einrichtung fertiggestellt ist (voraussichtlich im Sommer 2020), können die Kinder vom Kindergarten Silcherstraße vorübergehend in diesen Neubau umziehen, um an der KiTa Silcherstraße mit einem Neubau beginnen zu können.

Wir als Freie Wähler fördern ebenso unsere Vereine und deren soziale Verantwortung in Tamm. Damit verbunden steht entsprechend die AWV-Fraktion im Gemeinderat für die Sanierung der Sporthalle Maystraße ein. Unserer Ansicht nach muss zum Schutz aller Schüler und Sportler diese Maßnahme zwingend noch in 2019 umgesetzt werden.

Im Auge behalten müssen wir die Höhe der Gebühren für die Kindertagesstätten und die Kernzeitbetreuung. Wir empfinden es als sehr großes Ärgernis, dass die angeblich armen Bundesländer, unterstützt durch Finanzzuweisungen aus Baden-Württemberg, die Kindergartengebühren abschaffen, während die grün-schwarze Landesregierung dies nach wie vor kategorisch ablehnt und nicht bereit ist, den Gemeinden die entsprechenden Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Wir wollen ganz klar zum Ausdruck zu bringen, die AWV möchte gleiche Voraussetzungen auch für unsere Kinder und daher die Kindergartengebühren wie in vielen anderen Bundesländern abschaffen. Ohne einen Ersatz der wegfallenden Einnahmen vom Land ist aber die Gebührenfreiheit ausgeschlossen, so ärgerlich dies auch immer ist. Bis es dazu kommt, werden wir – zumindest mehrheitlich – unserer Linie treu bleiben und dafür eintreten, die Gebühren an die Entwicklung der Landesempfehlung anzupassen. Das bedeutet, dass weiterhin ca. 10% der Kosten von den Eltern getragen werden und ca. 90% der Kosten von der Gemeinde.

 


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