Haushalt 2022: Die AWV zur finanziellen Lage von Tamm

Im folgenden lesen Sie die Haushaltsrede 2022 von Jürgen Hottmann, Fraktionsvorsitzender der AWV Freien Wähler, zur finanziellen Lage von Tamm.

 

Stellungnahme der AWV zum Haushalt 2022

1.   Einleitung

Vorab möchte ich mich im Namen der AWV-Fraktion bei Frau Yildiz und ihrem Team für die Aufstellung des Haushalts 2022 und dessen Einbringung bereits im Dezember 2021 bedanken. Auch in diesem Jahr war es bei den gegebenen Verhältnissen bestimmt nicht einfach, den Haushaltsplan aufzustellen.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich etwas Entscheidendes geändert. Wir sind Stadt, bzw. stehen kurz vor der Stadterhebung. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, welche Auswirkungen dies auf unsere finanzielle Lage hat. Die Antwort heißt keine. Weder steigen die Steuereinnahmen noch die Zuschüsse und Zuweisungen, noch erhöhen sich die Umlagen an Kreis, Land, Region usw. Es kommen auch keine weiteren Aufgaben und damit keine weiteren Ausgaben auf die Stadt zu. Der Haushaltsplan 2022 kann ohne Ergänzungen bzw. Korrekturen mit den Haushaltsplänen der Vorjahre verglichen werden.

2.   Finanzielle Gesamtsituation (Liquidität)

Zunächst möchte ich im Namen der AWV einen Blick auf die finanzielle Gesamtsituation unserer Stadt werfen, zu der auch die beiden Eigenbetriebe Wasser und Abwasser gehören. Wie wirkt sich die Pandemie auf die Finanzen unserer Stadt aus?

Der Ergebnishaushalt sieht einen positiven Differenzbetrag der Erträge und Aufwendungen von 1.203.900 € vor, der der Rücklage zugeführt wird, die sich auf 7.985.296 € erhöht. Dieses veranschlagte Gesamtergebnis ist nach zwei Jahren und weiterhin anhaltender Pandemie eine sehr erfreuliche Entwicklung. Es bleibt zu hoffen, dass die Prognosen der Wirtschaftsweisen nicht nach unten geändert werden müssen, denn dann müssten auch unsere Steuereinnahmen nach unten korrigiert werden. Ein wesentlicher Grund dieses positiven Ergebnisses ist, dass infolge der sehr niedrigen Steuereinnahmen des Jahres 2020 nicht nur die Umlagen in 2022 um einiges niedriger ausfallen werden, sondern auch die Schlüsselzuweisungen um 3,3 Mio. höher sein werden. „Alles hat seine zwei Seiten“.

Der Finanzhaushalt sieht einen Zahlungsmittelüberschuss von 2.854.600 € vor. Dies ist der Betrag, um den die Einnahmen höher sind als die Ausgaben. Bei dieser Rechnung werden Erträge, die keine Einnahmen sind (z.B. aufgelöste Investitionszuschüsse von 398.000 €) und Aufwendungen, die keine Ausgaben sind (Abschreibungen von 2.060.600 €), nicht erfasst. Das bedeutet, für Investitionen  stehen 2022 vom laufenden Ergebnis 2.854.600 € zur Verfügung. Hinzu kommen geplante Grundstücksveräußerungserlöse im Neubaugebiet Calwer Straße von 8 Mio. € sowie Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen von 1.428.600 €, insgesamt somit 12.283.200 €. Bei geplanten Auszahlungen für Investitionen von 11.125.000 €werden Ende 2022 1.157.600 € verbleiben. Das bedeutet, keine Schuldaufnahme im allgemeinen Haushalt in 2022. Der Schuldenstand zum 31.12.2022 wird nach Tilgung nur noch 279.200 € betragen.

Der Wirtschaftsplan für das Wasserwerk Tamm geht im Jahr 2022 von einem Verlust von 33.800 € aus. Nach Verrechnung mit den Gewinnvorträgen der Vorjahre wird ein geringer Verlustvortrag von 7.343 € verbleiben. Sollten gegenüber dem Plan keine gravierenden Abweichungen auftreten, ist 2022 keine Erhöhung der Wassergebühr erforderlich. Nach unserer Überzeugung sollten im Wasserwerk keine Gewinne erzielt werden, damit die Stadt keine Steuern zahlen muss.

Im Jahr 2022 sind Investitionen im Wasserwerk in Höhe von 169.000 € geplant, insbesondere zur Sanierung der beiden Wassertürme und des Austauschs von größeren Leitungen. Saldiert mindert sich der Schuldenstand zum 31.12.2022 um 10.500 € auf 2.980.065 €. Das Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital beträgt (ohne Ertragszuschüsse) 886.044 € : 3.124.532 € = ca. 22 %. Dies ist ein solider Wert.

Der Wirtschaftsplan für den Abwasser-Eigenbetrieb Tamm sieht ein laufendes Ergebnis von 0 € vor. Die Abwassergebühren wurden nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten berechnet und stehen für die Jahre 2022 und 2023 fest. Die nächste externe Berechnung der Gebühren wird für die Jahre 2024 ff. erfolgen.

Im Jahre 2022 sind Investitionen für den Abwasser-Eigenbetrieb in Höhe von 1.430.000 € sowie Beteiligungen an den Stadtwerken LB und Bi-Bi von 130.000 € geplant. Ins Gewicht fallen insbesondere die Kosten für den Umbau des RÜB III von 1 Mio. €, einen Stauraumkanal von 200.000 € und für eine neue technische Ausrüstung von 100.000 €. Dies erfordert eine hohe Schuldaufnahme von saldiert 1.072.100 €und führt zu einem Schuldenstand am 31.12.2022 von 12.685.538 €. Darin enthalten ist ein mit 3 % verzinstes Darlehen der Gemeinde von 545.180 €.

Abgesehen von den Gewinnvorträgen der Vorjahre von 573.505 € enthält dieser Eigenbetrieb kein Eigenkapital. Dies war vor ca. 25 Jahren eine bewusste und richtige Entscheidung des damaligen Gemeinderats. Einige der Anwesenden saßen damals schon am Ratstisch und können sich bestimmt noch daran erinnern.

Der Schuldenstand zum 31.12.2022 setzt sich wie folgt zusammen (ohne Kassenkredite):

Allgemeiner Haushalt                                                  279.200 €

Eigenbetrieb Wasserwerk                                       2.980.065 €

Eigenbetrieb Abwasser                                         12.685.538 €

Summe                                                                     15.944.803 €

Dabei ist jedoch ein wichtiger Unterschied zwischen dem allgemeinen Haushalt und den beiden Eigenbetrieben zu beachten. Im allgemeinen Haushalt wird die finanzielle Situation der Stadt für ihre Dienstleistungen dargestellt, sowohl für die laufenden Kosten als auch für Investitionen. Die Finanzierung erfolgt zu einem wesentlichen Teil durch die Steuereinnahmen und die Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Land. Die Gebühreneinnahmen für Kinderbetreuung decken die laufenden Kosten nur mit rd. 12 % und die Gebühren für die Friedhofsverwaltung mit rd. 70 %.

 

Der Gemeinderat hat nur die begrenzte Möglichkeit, über die Erhöhung der Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer, die Erhöhung der Hundesteuer und Vergnügungssteuer und die Erhöhung der Gebühren Einfluss auf die Einnahmen zu nehmen.

 

In diesem Zusammenhang noch einmal ein Wort zur Grundsteuer. Die Umsetzung dieser Steuerreform muss ab 2025 erfolgen. Wir bleiben dabei, wegen dieser Reform keiner Erhöhung der Gesamtsumme der Grundsteuer zustimmen, sondern uns dafür einzusetzen, durch Anpassung der Hebesätze die Grundsteuer in etwa in der bisherigen Höhe beizubehalten. Nicht ausgeschlossen werden kann dabei allerdings wegen der Neuermittlung der Einheitswerte, dass die Grundsteuer für den Einzelnen etwas höher oder niedriger sein kann als bisher.

Die Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe sind dagegen völlig anders aufgebaut. Den Aufwendungen für die Lieferung von Wasser bzw. der Entsorgung des Abwassers stehen die Gebühren der Bürgerinnen und Bürger gegenüber. Diese werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kostendeckend ermittelt. Dabei sind auch kalkulatorische Kosten, insbesondere Zinsen für das Eigenkapital zu berücksichtigen. Das bedeutet, bei einer Umschichtung der Finanzierung, z.B. mehr Schulden im allgemeinen Haushalt und weniger Schulden in den beiden Eigenbetrieben würden sich die Gebühren nicht reduzieren, denn bei der Kostenberechnung würden anstelle der tatsächlichen Zinsen für das Fremdkapital die kalkulatorischen Kosten für das Eigenkapital der Stadt angesetzt werden.

Aus diesem Grund war die damalige Entscheidung des Gemeinderats, im Eigenbetrieb Abwasser kein Eigenkapital einzusetzen und im Eigenbetrieb Wasser nur das für steuerliche Zwecke erforderliche Eigenkapital vorzuhalten richtig und sollte beibehalten werden.

Die Schulden der beiden Eigenbetriebe belasten damit die Liquidität der Stadt nicht. Das bedeutet aber nicht, dass die Höhe der Schulden völlig gleichgültig ist. Selbstverständlich müssen alle Investitionen für Wasser und Abwasser auf ihre Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft und kostengünstige Lösungen gesucht werden, damit die Gebühren für unsere Bürgerinnen und Bürger nicht in ungeahnte Höhen steigen. Die in 2022 geplanten Investitionen sind notwendig und dringend und sollten aus unserer Sicht in diesem Jahr auch in Angriff genommen werden.

 

Im Jahr 2022 wird mit der Verlegung der Leitungen für das neue Wärmenetz begonnen. Für einen Großteil der Kosten erhalten wir Zuschüsse. Die Finanzierung der von der Stadt Tamm zu tragenden Kosten erfolgt über völlig neue Wege, nämlich durch eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. Dieser Betrag muss von der Stadt an die GmbH überwiesen werden. Da zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung die Gründung der GmbH noch nicht beschlossen war, ist der Betrag im Investitionsprogramm noch nicht enthalten. Die von der GmbH zur Finanzierung der Anschaffungskosten aufzunehmenden Darlehen belasten den allgemeinen Haushalt – vergleichbar den beiden Eigenbetrieben – nicht. Nur die Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung und eventuelle Kapitaleinlagen werden dann in der Bilanz der Stadt zum 31.12.2022 auf der Aktivseite ausgewiesen werden.

 

Wie stellt sich die finanzielle Situation im allgemeinen Haushalt dar? Nach den gesetzlichen Vorschriften ist Grundvoraussetzung, dass das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt nicht negativ ist. Das bedeutet, die laufenden Aufwendungen des Ergebnishaushalts dürfen nicht durch die Aufnahme von Schulden finanziert werden, sondern müssen durch die Erträge und Gebühren erwirtschaftet werden. Außerdem soll der Ergebnishaushalt einen Mindestzahlungsmittelüberschuss in Höhe der Darlehenstilgung erwirtschaften. Da die Schuldentilgung in 2022 nur 53.300 € betragen wird, erreichen wir dieses Ergebnis ohne Schwierigkeiten. Nach unserer Ansicht sollte der Überschuss im Ergebnishaushalt jedoch noch höher sein, um zumindest einen Teil der im laufenden Haushaltsjahr vorzunehmenden Investitionen mit den laufenden Erträgen finanzieren bzw. den Rücklagen zuführen zu können. Auch dieses erreichen wir in 2022, wobei natürlich ein höherer Überschuss erfreulicher gewesen wäre, stehen doch in den folgenden Jahren wichtige Investitionen an. Einem höheren Überschuss steht jedoch die Sanierung der Sporthalle Maystraße im Weg, für die 600.000 € in den Ergebnishaushalt eingeplant werden mussten.

 

Die finanzielle Situation von Tamm ist zwar angespannt, wie uns in den letzten Jahren von der Aufsichtsbehörde vorgehalten wird, aber u.E. nicht aussichtslos. Ein Indiz dafür ist auch die Steuerkraftsumme je Einwohner von Tamm. Diese liegt bei nur 1.351,88 € und entspricht nur 74,52 % der durchschnittlichen Steuerkraftsumme im Land von 1.814,12 €.

 

In der Finanzplanung der Jahre 2023 – 2025 sind unter Berücksichtigung von Zuschüssen Investitionen von insgesamt (- 900.000 € + 7,9 Mio. + 9,0 Mio. Euro =) 16 Mio. Euro vorgesehen. Zu deren Finanzierung müssten erstmals im Jahre 2025 Darlehen in Höhe von 6,0 Mio. Euro aufgenommen werden. Sollten die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben bis 2025 tatsächlich so anfallen und keine weiteren unerwarteten Ausgaben entstehen, was eher unwahrscheinlich ist, könnten wir alle unsere Pflichtaufgaben finanzieren. Wünsche können dagegen nur erfüllt werden, wenn sie auch ohne weitere Schuldaufnahme finanziert werden können. Selbst wenn wir wegen einer Verschlechterung der finanziellen Situation einige Maßnahmen in die Jahre 2026 ff. verschieben müssten, können wir heute schon sagen, aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir schaffen das!

 

3.   Einzelheiten zu den wichtigsten Positionen im Ergebnishaushalt

Die Steuerschätzung der zuständigen Kommission sieht für Tamm einen Anteil an der Einkommensteuer von 10,5 Mio. € vor. Gegenüber 2021 ist dies eine Erhöhung von 800.000 €. Bei der Gewerbesteuer rechnet die Verwaltung mit 7,2 Mio. €, davon müssen 2,137 Mio. € nach Bietigheim-Bissingen abgeführt werden.

Hinweisen möchte ich noch auf Folgendes. Bei der Kinderbetreuung stehen den laufenden Kosten von 2 Mio. € Einnahmen von 172.800 € und Zuweisungen des Landes von 37.800 € gegenüber. Die Stadt trägt somit für diese freiwillige Leistung in 2022 1,8 Mio. €. Bei den Kindertagesstätten stehen den laufenden Kosten von 8,85 € Einnahmen von 1,13 Mio. € und Zuweisungen des Landes von 1,94 Mio. € gegenüber; Eigenanteil der Stadt somit 5,78 Mio. €. Aus unserer Sicht ein viel zu hoher Betrag. Da die Gemeinderatsmehrheit nicht bereit ist, der Landesempfehlung zur Gebührenhöhe zu folgen, müssen u.E. die Kosten zwingend gemindert werden, notfalls durch den Wegfall des viel zu teuren Systems Infans. Wir warten gespannt auf die Ergebnisse der Gemeindeprüfungsanstalt.

Im Bestattungswesen ist in 2022 ein Verlust von 262.452 € eingeplant. In den drei Folgejahren wird sich dieser Verlust auf rd. 17.000 € jährlich einpendeln. Der Gemeinderat wird heute einer Erhöhung der Friedhofsgebühren zustimmen, so dass sich dieses Ergebnis bessern wird und zumindest in den Folgejahren ein kleiner Überschuss erzielt werden kann.

Der Gehweg beim Einkaufszentrum Hohenstange ist reparaturbedürftig. Die Reparaturkosten können aus der Position Sach- und Dienstleistungen finanziert werden.

Die Zahlen des Ergebnishaushalts sind aus unserer Sicht vorsichtig kalkuliert und die Ausgaben auf die notwendigen Maßnahmen beschränkt. Wir bitten die Verwaltung, auch in diesem Jahr sehr sparsam zu wirtschaften und die Ausgaben auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Von dieser Vorgehensweise der Verwaltung sind wir überzeugt.

Sollten – wider Erwarten – auch in diesem Jahr Schulen und/oder Kitas wegen der Pandemie für einige Zeit geschlossen werden müssen, werden wir uns dafür einsetzen, für den quarantänebedingten Betreuungsausfall auch in 2022 keine Kita-Gebühren, eKB-Gebühren und Essensgebühren zu berechnen bzw. vorausbezahlte zu erstatten.

4.   Einzelheiten zu den wichtigsten Positionen im Finanzhaushalt

Wegen der ungewissen finanziellen Lage infolge der Pandemie können und müssen auch im Jahr 2022 nahezu nur die Pflichtaufgaben in Angriff genommen werden. Dazu gehören u.E. insbesondere

 

 

4.1      Neubauten Kita

Die vorhandenen Kita-Plätze reichen nicht aus, um den gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz zu erfüllen. Deshalb erwarten wir die Fertigstellung der Kita Öhringer Straße spätestens Ende März, um nach dem erfolgten Grundstückstausch mit der evangelischen Kirchengemeinde in der Silcherstraße mit der Errichtung eines größeren, dringend erforderlichen Neubaus beginnen zu können. Die Fertigstellung ist in 2023 vorgesehen. Voraussichtliche Kosten für den Neubau einschl. der Abbruchkosten 4,281 Mio. €, davon entfallen auf 2022 2,22 Mio. €. An Zuschüssen erwarten wir 828.000 €.

Dafür werden die geplanten Neubauten in der Häldenstraße (geschätzte Kosten 2,75 Mio. €) und in der Erlenstraße (geschätzte Kosten 2,7 Mio. €) in die Jahre 2024 und 2025 geschoben. Die erwarteten Zuschüsse betragen 600.000 €.

4.2      Neubau Grundschule Hohenstange

Die technischen Mängel in mehreren Klassenräumen erfordern dringlichst einen Schulhausneubau. Wir rechnen mit der Zusage des Regierungspräsidiums, damit mit dem Neubau im Jahr 2022 begonnen werden kann. Im Hinblick auf die lange Gesamtdauer der Bauarbeiten und den zusätzlichen Schulkindern aus dem Neubaugebiet Calwer Straße bitten wir die Verwaltung dafür alles Erforderliche zu unternehmen. Bei geschätzten Gesamtkosten von 18 Mio. € und einem erwarteten Zuschuss von insgesamt 7,8 Mio. € sind im Haushalt 2022 immerhin schon einmal 500.000 € eingestellt.

 

  • Erschließungskosten Calwer Straße

Wir freuen uns auf die Errichtung des Neubaugebiets in der Calwer Straße. Die schon 2021 eingestellten Erschließungskosten von 3,7 Mio. € fallen erst 2022 an, dem stehen jetzt Veräußerungserlöse von 8 Mio. € für die in den Vorjahren erworbenen Grundstücke in 2022 gegenüber. Jetzt unser Vorschlag: im Zusammenhang mit diesem Neubaugebiet wäre es angebracht, im Rahmen der „Grünen Nachbarschaft“ den Holzweg zumindest im Bereich des Neubaugebiets ansprechender zu gestalten.

  • Erweiterung Kleeblattpflegeheim

Die aus wirtschaftlichen Gründen erforderliche Erweiterung des Kleeblattpflegeheims steht vor ihrem Abschluss und kann noch in 2022 belegt werden. Restliche Kosten in 2022 235.000 €.

 

  • Behindertengerechter Ausbau Bushaltestellen

Die neue gesetzliche Regelung muss bis Ende 2023 umgesetzt werden. Selbstverständlich tragen wir den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen im Interesse unserer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger mit. Wir fragen uns allerdings nach wie vor, ob hier nicht eine kostengünstigere Lösung möglich gewesen wäre. In den Jahren 2022 und 2023 fallen hierfür jeweils weitere 320.000 € an. Immerhin  sind Zuschüsse von 384.000 € vorgesehen.

 

  • Radwege

Die Radfahrer können sich auf die Errichtung des Radwegs entlang der L 1110 und L 1133 vom Kreisverkehr Silcherstraße/Alleenstraße bis zur Kreuzung Frankfurter Straße freuen. Dieser Radweg wird zu einem großen Teil vom Land Ba-Wü errichtet und finanziert. Das Land plant, mit den Bauarbeiten im Jahr 2022 zu beginnen. Die von Tamm zu tragenden Kosten sind im Haushaltsplan 2022 saldiert mit 229.100 € veranschlagt.

  • Maßnahmen in 2023 ff.

Die Erstellung eines Bürgergartens ist auf die Jahre 2026 ff. verschoben worden. Im Jahr 2022 steht zu unserem Bedauern nur ein Betrag von 250.000 € für den Erwerb von Grundstücken im Haushaltsplan. Wir sehen ein, dass die Pflichtaufgaben Vorrang haben, sind jedoch der Meinung, sobald es unsere Finanzen zulassen, muss der Bürgergarten verwirklicht werden.

Die Errichtung des seit vielen Jahren wegen der Verkehrssituation in der Hauptstraße geplanten neuen Feuerwehrgerätehauses im Gebiet Kirschenau ist näher gerückt, weil die Grundstücke erworben werden konnten. 2022 sind für die Planung 100.000 € vorgesehen. Die Ausführung soll in den Jahren 2023 – 2025 erfolgen und weitere Kosten von 3,85 Mio. € verursachen. Der erwartete Zuschuss beläuft sich auf 365.000 €.

Mit der Neumöblierung des Sitzungssaals tun wir uns schwer, denn die Stühle sind in einem guten Zustand. Wir akzeptieren aber die Auffassung der Verwaltung, das Umstellen der Tische sei sehr kraftraubend und sehr zeitaufwendig. Umso mehr begrüßen wir, dass die Verwaltung diese Maßnahme in das Jahr 2023 verschoben hat. Die Klimatisierung des Rathauses muss ins Jahr 2024 Jahr verschoben werden. Wir bitten alle Mitarbeiter um ihr Verständnis.

Wir benötigen einen besseren Anschluss an die Nordumfahrung. Dieser könnte im Zusammenhang mit der von uns gewünschten Erweiterung des Zweckverbandsgebiets Laiern erfolgen. Wir hoffen, dass Bietigheim-Bissingen einer Erweiterung in absehbarer Zeit zustimmen wird.

Die Stadt Tamm liegt an der Entwicklungsachse und können noch neue Wohngebiete ausweisen. Viele umliegenden Städte und Gemeinden beneiden uns darum. Wir sollten diese Möglichkeit nicht nur als Chance, sondern auch als Verpflichtung sehen, davon allerdings nur maßvoll Gebrauch machen, denn die Wohnqualität unserer Naherholungsgebiete soll erhalten bleiben. Deshalb geben wir die Verwirklichung des Wohngebiets Kernäcker III nicht auf, hegen vielmehr die Hoffnung auf Zustimmung aller dortigen Grundstückseigentümer zu einem freiwilligen Umlegungsverfahren im Laufe des Jahres 2022.

Dagegen sollte das Neubaugebiet „Verlängerung Calwer Straße bis zum Gewerbegebiet“ – ganz im Sinne einer maßvollen Entwicklung – erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt in Angriff genommen werden.

Wir unterstützen nachdrücklich die Umsetzung des Sanierungsvorhabens Zehnthof im Bereich Hauptstraße, Zeppelinstraße, Jakobstraße, was zu einer wesentlichen Verbesserung des Erscheinungsbilds der Stadtmitte Tamms führen wird. Die Verlegung der Bücherei in die Hauptstraße wird mit Sicherheit dazu beitragen, das Stadtzentrum aufzuwerten.

  1. Schluss

Die Neugestaltung der kleinen Parkanlage in der Ulmer Straße bzw. die Sitz- und Spielgelegenheit für Familien mit Kindern wären aus unserer Sicht kleine Appetithappen, die in 2022 umgesetzt werden könnten, wenn noch ein paar Euro übrig sind. Ein weiteres Highlight wäre aus unserer Sicht eine bessere Gestaltung und Pflege der Grünanlagen, z.B. häufigeres Rasenmähen und Unkraut jäten nach dem Motto „Unsere Stadt soll schöner werden“. Zu guter Letzt unser Wunsch zur Stadterhebung. Wie wäre es mit einem neuen, modernen Logo. Die Kosten dafür verträgt der Ergebnishaushalt 2022.

Die AWV wird dem Haushaltsplan 2022 zustimmen. Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.

 

 


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