Stellungnahme der AWV zum Haushalt 2019

1.   Einleitung

In den vergangenen Jahren haben wir die Verwaltung stets kritisiert, weil der Haushaltsplan viel zu spät eingebracht und folglich viel zu spät verabschiedet wurde. In diesem Jahr haben Sie, Frau Wunschik, sogar unseren Wunsch vom Vorjahr, die Beratung des Investitionsplans bereits im Oktober 2018 vorzunehmen, sowie den Haushaltsplan im Dezember, spätestens im Januar 2019 einzubringen und im darauffolgenden Monat zu verabschieden, mehr als eingehalten. Wir sprechen Ihnen dafür ein Kompliment und unseren Dank aus.

2.   Finanzielle Gesamtsituation (Liquidität)

Es liegt uns fern, die finanzielle Situation der Gemeinde Tamm als optimal darzustellen. Wir lehnen es aber auch ab, umgekehrt von sehr schlechten Zahlen zu sprechen, wie wir vom Landratsamt in den vergangenen Jahren hören mussten, was fast zur Nichtgenehmigung des Haushalts 2017 geführt hätte. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zu Beginn des Jahres 2019 16,71 Mio. Euro gegenüber 18,97 Mio. Euro zu Beginn des Jahres 2018. Berücksichtigt man jedoch das Rechnungsergebnis des Jahres 2018, welches um ca. 2 Mio. Euro besser ausgefallen ist, so erhöhen sich die liquiden Mittel zu Beginn des Jahres 2019 auf 18,71 Mio. Euro und sind folglich nahezu identisch mit dem Wertansatz zum 1.1.2018. Ein Ergebnis, das bei der vorsichtigen Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben durch die Kämmerin auch nicht anders zu erwarten war und von uns im Vorjahr bereits prognostiziert wurde.

Dies bedeutet, dass unsere Investitionen des Jahres 2018 nahezu vollständig aus dem Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts bestritten werden konnten. Weder wurden unsere Rücklagen angezapft noch mussten neue Schulden aufgenommen werden. Am vergangenen Donnerstag war in der LKZ zu lesen, dass unsere Nachbargemeinde bei einer vergleichbaren Einwohnerzahl einen grundsoliden Haushalt bei einer Liquidität von nur 11 Mio. Euro vorgelegt hat! Da fragen wir uns, ob das Landratsamt nicht mit zweierlei Maß misst.

Die aus unserer Sicht relativ gute finanzielle Situation bedeutet jedoch nicht, dass wir die vorhandenen Mittel in vollen Zügen ausgeben sollen. Es ist schwer vorhersehbar, wie sich die wirtschaftliche Gesamtlage in den kommenden Jahren entwickeln wird. Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass sich die Konjunktur in 2019 abschwächen wird. Die AWV-Fraktion setzt sich schon immer für eine solide, mit Augenmaß betriebene, Haushaltspolitik ein. In den nächsten Jahren müssen auch viele Pflichtaufgaben erfüllt werden. Trotzdem erscheint es uns möglich, auch sinnvolle Investitionen zu tätigen, die nicht zu den unbedingt notwendigen Pflichtaufgaben gehören. Wir haben – trotz der umfangreichen Pflichtmaßnahmen bei den Investitionen – einen Handlungsspielraum.

3.   Ergebnishaushalt

Der Gesamtergebnishaushalt muss mit einem positiven Betrag abschließen. Dabei sind nicht nur die laufenden Erträge und Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern auch die Abschreibungen. Nach dem Haushaltsplan beträgt das veranschlagte Gesamtergebnis für 2019 nur noch 523.815 Euro. Dabei zu berücksichtigen ist, dass die Abschreibungen von rund 1,88 Mio. Euro keine laufenden Zahlungen darstellen und deshalb dieser Betrag für Investitionen zur Verfügung steht. Andererseits stehen den aufgelösten Investitionsbeiträgen von 400.000 Euro keine tatsächlichen Einnahmen gegenüber, so dass der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts saldiert 1.999.715 Euro beträgt. Wir gehen wie in den Vorjahren davon aus, dass der Rechnungsabschluss wieder wesentlich besser aussehen wird, weil die Verwaltung die Einnahmen eher zu niedrig und die Ausgaben eher zu hoch angesetzt hat. Dieser Vorgehensweise stimmen wir ausdrücklich zu, denn ein besserer Rechnungsabschluss ist leichter zu verkraften als ein schlechterer. Wir empfehlen jedoch wie bereits in den vergangenen Jahren, dabei nicht zu übervorsichtig zu sein, um nicht wieder Gefahr zu laufen, vom Landratsamt gerüffelt zu werden.

Ich möchte dieses Anliegen anhand der geschätzten Gewerbesteuerreinnahmen erläutern. Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden nach dem Ergebnis des Vorjahres festgesetzt. Bei jährlich steigenden Gewinnen, wie es in den letzten Jahren der Fall, sind die Vorauszahlungen natürlich zu niedrig angesetzt und es kommt bei der Veranlagung des laufenden Jahres zu einer Nachzahlung. Die Veranlagung für ein Jahr findet selbstverständlich erst nach Ablauf des Jahres statt, u.U. erst im übernächsten Jahr. So kommt es zu den Nachzahlungen. Wir sehen ein, dass es bei der Aufstellung des Haushaltsplans sehr schwierig ist, diese Abschlusszahlung zu schätzen und wünschen Ihnen, Frau Wunschik, bei dieser diffizilen Aufgabe eine glückliche Hand.

Wir nehmen es – bei den vorliegenden Zahlen – auch als selbstverständlich zur Kenntnis, dass die Verwaltung nicht vorgeschlagen hat, die Steuerhebesätze zu erhöhen. Schließlich stehen wir schon – zumindest fast – mit unseren Hebesätzen an der Spitze der Städte und Gemeinden im Kreis. In diesem Zusammenhang ein Wort zur Grundsteuer, die seit einigen Monaten dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wertermittlung der Grundstücke in aller Munde ist. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwingt den Gesetzgeber, eine verfassungskonforme Lösung zu finden, die unzweifelhaft zu einer Erhöhung der Einheitswerte führen wird, denn die bisherigen Werte werden nach den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 ermittelt. Unabhängig davon, um wieviel die neuen Einheitswerte höher sein werden als die bisherigen (z.B um das Drei- oder Vierfache) bedeutet dies aber nicht automatisch, dass die Grundsteuer entsprechend steigen wird. Denn maßgebend für die Höhe der Grundsteuer sind die Hebesätze der Gemeinde. Es liegt also am Gemeinderat, die Hebesätze entsprechend herabzusetzen, damit die Grundsteuer auch zukünftig in der bisherigen Höhe festgesetzt wird. Wir legen uns bereits heute fest. Die AWV-Fraktion wird keiner Erhöhung der Grundsteuer zustimmen, sondern sich dafür einsetzen, die Hebesätze so weit wie nötig herabzusetzen, damit die Höhe der Grundsteuer in etwa den bisherigen Beträgen entspricht.

Die Steuereinnahmen einschließlich Familienleistungsausgleich werden 2019 voraussichtlich 28.990.400 € betragen und damit um rd. 1,4 Mio. € höher sein als 2018. Dafür verringern sich die Schlüsselzuweisungen um 441.000 €. Nicht unerwähnt werden darf dabei, dass die Hälfte der Gewerbesteuereinnahmen aus dem Zweckverband Laiern an Bietigheim-Bissingen abgeführt werden muss. 2019 sind dies voraussichtlich 4,3 Mio. €. Die Gewerbesteuereinnahmen betragen damit statt 13,2 Mio. € netto nur 8,9 Mio. € und vermindern sich noch um die Gewerbesteuerumlage, so dass netto nur 6,6 Mio. € übrigbleiben.

Der Kreistag hat für das Jahr 2019 den niedrigsten Prozentsatz für die Kreisumlage beschlossen, nur 27,5 %. Tamm ist mit einem Betrag von 5,143 Mio. € dabei und damit mit dem dritthöchsten Betrag, den Tamm je an den Kreis abführen musste. Prozentzahlen sagen nicht alles. Wir sind mit einem blauen Auge davongekommen, nicht auszudenken, wenn der Kreistag den von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Umlagesatz übernommen hätte. Unser Gesamtergebnis wäre ins Minus abgerutscht.

Im Auge behalten müssen wir die Höhe der Gebühren für die Kindertagesstätten und die Kernzeitbetreuung. Wir empfinden es als sehr großes Ärgernis, dass die angeblich armen Bundesländer, unterstützt durch Finanzzuweisungen aus Baden-Württemberg, die Kindergartengebühren abschaffen, während die grün-schwarze Landesregierung dies nach wie vor kategorisch ablehnt und nicht bereit ist, den Gemeinden die entsprechenden Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Wir wollen ganz klar zum Ausdruck zu bringen, die AWV möchte gleiche Voraussetzungen auch für unsere Kinder und daher die Kindergartengebühren wie in vielen anderen Bundesländern abschaffen. Ohne einen Ersatz der wegfallenden Einnahmen vom Land ist aber die Gebührenfreiheit ausgeschlossen, so ärgerlich dies auch immer ist. Bis es dazu kommt, werden wir – zumindest mehrheitlich – unserer Linie treu bleiben und dafür eintreten, die Gebühren an die Entwicklung der Landesempfehlung anzupassen.

Die Personalkosten stehen – wie könnte es anders sein bei einem Dienstleistungsunternehmen – im Mittelpunkt der Ausgabenseite. Sie werden 2019 um 645.200 € auf 12,167 Mio. € steigen. Der Betrag ist netto um 615.000 € auf rd. 11,5 Mio. € zu kürzen, weil die Personalkosten für die Mitarbeiter der Sozialstation ersetzt werden. Davon entfallen allein 6,592 Mio. € auf das Personal in den Kindertageseinrichtungen, die zu einem großen Teil auf den gesetzlichen Anspruch der Betreuung der unter Dreijährigen zurückzuführen ist. Dies bedeutet andererseits, dass die Anzahl der Beschäftigten im Kernbereich der Verwaltung und im Bauhof nicht unverhältnismäßig hoch, sondern eher im unteren Bereich anzusiedeln ist. Wir hoffen, dass die Mitarbeiter der Gemeindemit ihrem Arbeitsplatz sehr zufrieden sind und  das Arbeitsklima weiterhin ein gutes ist.

Die Sanierung der Sporthalle Maystraße für 300.000 € ist auch u.E. zum Schutz aller Schüler und Sportler zwingend im Jahr 2019 vorzunehmen. Da es sich um eine Reparatur handelt, ist sie im Ergebnishaushaushalt auszuweisen.

Fazit: Die Zahlen des Ergebnishaushalts sind vorsichtig kalkuliert und die Ausgaben auf die notwendigen Maßnahmen beschränkt. Wir bitten trotzdem die Verwaltung, im Laufe des Jahres 2019 sehr sparsam zu wirtschaften und die Ausgaben auf das notwendige Maß zu reduzieren.

4.   Finanzhaushalt

Bei geplanten Investitionen von 10,078 Mio. €, für die Zuschüsse von 1,746 Mio. € erwartet werden, und einem geplanten Verkaufserlös von 720.000 €, beträgt der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf 7.611 Mio. €. Dafür steht der Zahlungsmittelüberschuss von rd. 2 Mio. € zur Verfügung. Für den Restbetrag von 5,612 Mio. € zuzüglich Schuldentilgung von 287.500 € = 5,9 Mio. € müssen wie in den vergangenen 8 Jahren (seit 2011) keine Schulden aufgenommen werden. Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel zum Ende des Jahres 2019 werden um diesen Betrag von 16.719.084 € auf 10.819.724 € abnehmen; durch das bessere Rechnungsergebnis für 2018 jedoch voraussichtlich 12,8 Mio. € betragen.

Bei einer Klausurtagung des Gemeinderats im Jahre 2018 wurden die geplanten Investitionen unter die Lupe genommen und auf ihre Finanzierbarkeit überprüft. Die Gemeinderäte waren sich bei vielen Maßnahmen einig über die Notwendigkeit bzw. Wünschbarkeit der einzelnen Maßnahmen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Prioritätenliste bei den einzelnen Fraktionen mehr oder weniger unterschiedlich ist. Die Prioritätenliste der AWV möchte ich jetzt aufzeigen.

4.1     Schulen

Nach wie vor stehen für uns an erster Stelle der Maßnahmen unsere Schulen. Die Umstellung der Schulen in offene Ganztagesschulen erfordert bauliche Maßnahmen, die noch nicht abgeschlossen sind. Im Jahre 2019 ist der unabdingbar zu einer Ganztagesschule gehörende Bau der Mensa vorgesehen. Diese Mensa wird sowohl von der Realschule als auch von der GSS genutzt werden. Die Kosten dafür liegen zwischenzeitlich bei unvorstellbaren ca. 6,4 Mio. Euro. Auch wenn wir Zuschüsse und Fördergelder aus dem Ausgleichsstock und aus der Fachförderung von insgesamt 1.38 € Euro erwarten können, verbleibt unserer Gemeinde ein Eigenanteil von rd. 5 Mio. Euro. Im Jahre 2019 werden davon 2,8 Mio. Euro abfließen. Wir fordern, wie in den vergangenen Jahren schon angesprochen, eine finanzielle größere Unterstützung von Bund und Land.

Bei der Situation an der Grundschule Hohenstange hinsichtlich der nicht mehr nutzbaren Unterrichtsräume hat sich als sinnvollere Lösung herausgestellt, diese abzureißen und einen Neubau zu erstellen. Die voraussichtlichen Kosten werden 5,6 Mio. € betragen, davon ist ein erster Betrag in 2019 von 282.250 € eingestellt worden – die Baumaßnahmen sind für die Jahre 2020 – 2022 vorgesehen. Im Interesse der betroffenen Schulkinder ist dieser Neubau absoluter Vorrang einzuräumen. Mit den Bauarbeiten sollte so bald wie möglich begonnen werden, u.E. bereits im Jahre 2019.

4.2        Verkehr

Danach kommt schon die von vielen Bürgerinnen und Bürgern als besonders wichtig angesehene unbefriedigende Verkehrssituation. Wir benötigen eine Optimierung des Anschlusses an die Nordumfahrung. Diese kann u.E. sinnvoll nur in Zusammenhang mit der Erweiterung des Zweckverbandsgebiets Laiern erfolgen. Wir stehen auch aus diesem Grund zu dieser Erweiterung des Zweckverbandsgebiets an dieser Stelle und sehen einen Silberstreif am Horizont, dass der Gemeinderat der Stadt Bietigheim-Bissingen der Erweiterung des gemeinsamen Verbandsgebiets Laiern zustimmen wird.

4.3      Kindertageseinrichtungen

Die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs der Kinderbetreuung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Gemeinde Tamm stellt sich dieser Aufgabe und ist im Vergleich mit anderen Gemeinden bereits auf einem guten Weg. Wir unterstützen deshalb auch den Erwerb des Kindergartens in der Öhringer Straße. Willkommener Nebeneffekt: Sobald diese Einrichtung fertiggestellt ist (voraussichtlich im Sommer 2020), können die Kinder vom Kindergarten Silcherstraße vorübergehend in diesen Neubau umziehen, um an der KiTa Silcherstraße mit einem Neubau beginnen zu können.

4.4 Stadtentwicklung

Ein sehr wichtiges Thema für unsere Gemeinde ist die städtebauliche Entwicklung. Jeder neue Einwohner bringt der Gemeinde Tamm einen höheren Anteil an der Einkommensteuer. Wir profitieren von unserer zentralen Lage auf der Entwicklungsachse, um die uns viele umliegenden Gemeinden beneiden. Tamm hat noch die Möglichkeit, neue Wohngebiete auszuweisen. Wir sollten dies nicht nur als Chance, sondern auch als Verpflichtung gegenüber unseren Nachbarn sehen und von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, allerdings nur maßvoll, da auf der anderen Seite die Wohnqualität und damit unsere Naherholungsgebiete erhalten bleiben sollen. Im Laufe des letzten Jahres hat sich herausgestellt, dass die Umsetzung des Wohngebiets „Calwer Straße“ einfacher zu verwirklichen sein wird als Kernäcker III. Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass im Laufe des Jahres 2019 alle Grundstückseigentümer vom Gebiet Kernäcker III einem freiwilligen Umlegungsverfahren zustimmen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach unserer Meinung mit der Verwirklichung eines Neubaugebiets „Verlängerung Calwer Straße bis zum Gewerbegebiet“ – ganz im Sinne einer maßvollen Entwicklung – erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt begonnen werden sollte.

Im Gebiet Kirschenau sollte nach dem Wunsch der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderats eine Gemeindebedarfsfläche ausgewiesen werden, um ein neues Feuerwehrgerätehaus und einen Kindergarten erstellen zu können. Die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern haben immer noch nicht zu einem Erfolg geführt. Es ist offensichtlich, dass die Lage des Feuerwehrgerätehauses in der Hauptstraße sehr schlecht ist. Das Gebiet Kirschenau wäre auch aus unserer Sicht die beste Lage. Wie im Vorjahr appellieren wir an die Grundstückseigentümer zur Verbesserung der Situation ihre Grundstücke an die Gemeinde zu veräußern.

Wir unterstützen außerdem nachdrücklich die Umsetzung des Sanierungsvorhabens Zehnthof im Bereich Hauptstraße, Zeppelinstraße, Jakobstraße, das zu einer wesentlichen Verbesserung des Erscheinungsbilds der Ortsmitte Tamms führen wird.

4.5      Kleeblatt

Eine weitere Ausgabe, der wir uns stellen müssen und die wir nicht ablehnen können, ist die Erweiterung des Kleeblattpflegeheims mit einem Eigenanteil von 350.000 Euro. Die Baumaßnahme ist erforderlich, weil in Zukunft nur noch Einbettzimmer bereitgestellt werden dürfen. Dies begrüßen wir im Interesse unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auf Pflege angewiesen sind, fragen uns aber, ob diese Baukosten den Gemeinden auferlegt werden müssen.

4.6     Friedhof

Die Neugestaltung der Parkmöglichkeiten vor dem Friedhof wird im Jahre 2019 abgeschlossen werden, die restlichen Kosten dafür werden 130.000 € betragen. Für 2019 ist darüber hinaus die Erneuerung der Pergola für 200.000 € vorgesehen. Beide Maßnahmen fallen nicht unter Pflichtmaßnahmen. Unserer Meinung nach sind jedoch beide Maßnahmen dringend erforderlich und wir unterstützen das Vorhaben der Verwaltung hinsichtlich des Parkplatzes ausdrücklich, um für unsere Bürgerinnen und Bürger eine Situation zu schaffen, die in anderen Gemeinden als Selbstverständlichkeit angesehen wird und nebenbei auch zu einem guten Erscheinungsbild für alle Besucher führen wird, und bezüglich der Pergola, um einen würdigen Rahmen für die Teilnahme an einer Beerdigung zu erhalten.

4.7     Freiwillige Feuerwehr Tamm

Der Erwerb des Löschfahrzeugs (LF 20) für die Feuerwehr ist aus unserer Sicht erforderlich. Die Kosten von 492.000 € sind zur Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gut angelegtes Geld.

 

4.8     Bürgerpark und Holzweg

Angesichts der bereits dargestellten finanziellen Situation halten wir es für überlegenswert, die Planungen für die Erstellung eines Bürgerparks voranzutreiben. Aus unserer Sicht spricht auch nichts dagegen, die Maßnahme in mehrere Abschnitte aufzuteilen.

Auch die bessere Gestaltung des Holzwegs ist eine Überlegung, die im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Baugebiets „Calwer Straße“ in Erwägung gezogen und in das Investitionsprogramm aufgenommen werden sollte.

5.   Schluss

Zu den Plänen für Wasser und Abwasser gebe ich keine Stellungnahme ab, sondern signalisiere nur, dass die AWV diesen Plänen zustimmen wird. Bei den Beratungen über die mögliche Erhöhung der Gebühren für Wasser und Abwasser werden wir unser Augenmerk darauf legen, zunächst die Gewinnvorträge der Vorjahre mit eventuellen künftigen Verlusten zu verrechnen. Erst danach kommt aus unserer Sicht eine Gebührenerhöhung in Frage.

Am Schluss meiner Ausführungen möchte ich mich bei der Kämmerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken für die Arbeit zur Aufstellung des Haushaltsplans.

Die AWV wird dem Haushaltsplan 2019 zustimmen. Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.

 

 


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