Stellungnahme der AWV zum Haushalt 2021 der Gemeinde Tamm

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Januar kam es im Gemeinderat zu den Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen zum Haushalt 2021 unserer Gemeinde Tamm.

Als größte Fraktion möchten wir die Transparent pflegen, die wir als Freie Wähler vor der Gemeinderatswahl ihnen als Tammer Bürger versprochen haben.

Entsprechend können Sie hier die Stellungnahme der AWV zum Haushalt 2021, im Gemeinderat vorgetragen durch den Fraktionsvorsitzenden Jürgen Hottmann lesen.

Vorab möchte ich mich im Namen der AWV-Fraktion bei Frau Yildiz und ihrem Team für die Aufstellung des Haushalts 2021 und dessen Einbringung bereits im Dezember 2020 bedanken. Es war in diesem Jahr bei den gegebenen Verhältnissen bestimmt nicht einfach, den Haushaltsplan aufzustellen.

1.   Finanzielle Gesamtsituation (Liquidität)

Ich möchte zunächst einen Überblick über unsere finanzielle Gesamtsituation geben, verbunden mit einer Vorausschau bis zum Jahre 2024. Vor einem Jahr sprach ich noch davon, die finanzielle Situation der Gemeinde Tamm wäre zwar nicht optimal, aber auch nicht so schlecht, dass wir von schlechten Zeiten sprechen müssten. Die Corona-Pandemie hat dieser vorsichtig optimistischen Betrachtung einen kräftigen Dämpfer versetzt. Bereits zum zweiten Mal nach 2020 (s. Nachtragshaushalt) werden wir den Ergebnishaushalt mit einem dicken Minus abschließen, geplant sind 3,2 Mio. Euro, nach voraussichtlich 7,2 Mio. Euro im Jahre 2020. Dabei kann noch nicht einmal ausgeschlossen werden, dass das endgültige Ergebnis für 2020 und 2021 wegen der bereits erfolgten und u.U. noch folgenden Lockdowns noch schlechter ausfallen wird. Auch werden wir 2021 keinen Zahlungsmittelüberschuss, sondern einen Zahlungsmittelbedarf von 1,65 Mio. Euro erwirtschaften.

Diese hohen negativen Ergebnisse in den beiden Jahren ergeben sich leider nicht nur durch die Folgen der Pandemie, sondern auch durch die hohen Steuereinnahmen des Jahres 2019 und die dadurch sehr hohen Umlagen im Jahre 2021, und durch die neue Situation bei unserem größten Steuerzahler, die seit 2020 zu einem dauerhaften Einbruch der Gewerbesteuer führt.

Der Umstand, wegen der durch Corona bedingten Steuerausfälle Zuschüsse vom Land zu erhalten, ist immerhin mehr als ein Tropfen auf den berühmten heißen Stein, beileibe aber keine komplette Entschädigung. Auch die betrübliche Erkenntnis, nunmehr zu den ärmeren Gemeinden zu gehören und deswegen höhere Finanzzuweisungen und (hoffentlich) Leistungen aus dem Ausgleichstopf erhalten, ist kein vollständiger Ersatz der niedrigeren Steuereinnahmen.

Es bleibt uns wie im Jahre 2020 nichts anderes übrig, als den Fehlbetrag durch unsere Rücklagen auszugleichen. Dies führt zu einem verbleibenden Rücklagenbetrag Ende des Jahres 2021 von voraussichtlich 2,8 Mio. Euro. Rücklagen sind eigentlich zur Finanzierung der Investitionen da und nicht zum Ausgleich von Verlusten im Ergebnishaushalt. Jedoch: Außergewöhnliche Ereignisse erfordern auch außergewöhnliche Maßnahmen im Haushalt, dürfen aber nicht zur Selbstverständlichkeit führen. Wir müssen verhindern, die verbliebenen Rücklagen von 2,8 Mio. Euro für weitere Fehlbeträge im Ergebnishaushalt zu verwenden. Immerhin erreichen wir in diesem Jahr, keine neuen Schulden aufnehmen zu müssen und am Ende des Haushaltsjahres von einem Schuldenstand von nur noch 321.700 € ausgehen zu können.

Auch wenn mit Sicherheit viele andere Städte und Gemeinden auch mit negativen Ergebnishaushalten konfrontiert werden, wir folglich nicht alleine dastehen werden, müssen wir uns trotzdem intensiv bemühen, in den folgenden Jahren einen ausgeglichenen, noch besser einen positiven Ergebnishaushalt zu erreichen. Ein kleiner Trost ist die Prognose für die Jahre 2022 und 2023, hier sind positive Ergebnisse mit rd. 1,5 Mio. bzw. 1,8 Mio. Euro geplant. Getrübt wird das Ganze allerdings durch das prognostizierte negative Ergebnis in 2024 mit 915.000 Euro. Für unsere notwendig werdenden Investitionen ist dies zu wenig.

Denn in der Finanzplanung der Jahre 2022 – 2024 sind Investitionen von insgesamt (3,9 Mio. + 9,4 Mio. + 5 Mio. Euro =) 18,3 Mio. Euro vorgesehen. Zu deren Finanzierung müssten in den kommenden drei Jahren Darlehen in Höhe von (1,0 Mio. + 6,0 Mio. + 4,48 Mio. =) 11,48 Mio. Euro aufgenommen werden. Ein Gesamtbetrag, den wir uns heute weder vorstellen können noch wollen. Natürlich wissen wir, dass es zu Beginn des Jahres 2021 ausgeschlossen ist, die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2022 – 2024 exakt vorhersagen zu können. Die tatsächlichen Ergebnisse dieser Jahre können besser, aber auch schlechter ausfallen. Als Prognose sind sie aber wichtig für das weitere Vorgehen.

Wir stimmen daher aus Überzeugung der Aussage unserer Kämmerin zu, dass mit Blick auf die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben eine Haushaltskonsolidierung erfolgen muss, damit in künftigen Haushaltsjahren wieder ein ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaftet werden kann.

Zu diesem Zweck schlagen wir die Bildung eines Arbeitskreises vor, der noch vor den Sommerferien mit der Suche nach Einsparmöglichkeiten im Ergebnishaushalt ab 2022 beginnen sollte. Dabei müssen alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand, wobei wir nicht der Auffassung sind, alle freiwillige Leistungen wären überflüssige oder unnötige Ausgaben. Steuern zu erhöhen hat in unserer Fraktion allerdings keine Priorität. Schließlich stehen wir schon – zumindest fast – mit unseren Hebesätzen an der Spitze der Städte und Gemeinden im Kreis.

Außerdem müssen wir nach den Sommerferien das Investitionsprogramm für 2022 ff. in Angriff nehmen und genau abwägen, was unbedingt erforderlich ist und was noch geschoben werden kann.

2.   Ergebnishaushalt

Der Gesamtergebnishaushalt muss nach der Gemeindehaushaltsverordnung mit einem positiven Betrag abschließen. Dieses Ziel erreichen wir – wie bereits ausgeführt – auch 2021 nicht, sondern schließen den Gesamtergebnishaushalt mit einem Minus von 3,2 Mio. Euro ab. Anders als in den Vorjahren können wir in diesem Jahr noch nicht einmal davon ausgehen, dass der Rechnungsabschluss wieder um einiges besser aussehen wird. Zu befürchten ist, dass wegen der Pandemie der Abschluss noch schlechter sein wird.

Dabei sind die Zahlen des Ergebnishaushalts vorsichtig kalkuliert und die Ausgaben auf die notwendigen Maßnahmen beschränkt. Wir bitten ausdrücklich die Verwaltung, auch im Laufe des Jahres 2021 sehr sparsam zu wirtschaften und die Ausgaben auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Von dieser Vorgehensweise der Verwaltung sind wir überzeugt.

Selbstverständlich stehen wir, die AWV-Fraktion, trotz dieser schlechten finanziellen Situation zum Beschluss des Gemeinderats, keine Kita-Gebühren, eKB-Gebühren und Essensgebühren im Falle eines quarantänebedingten Betreuungsausfalls zu berechnen bzw. vorausbezahlte zu erstatten.

Aufhorchen ließ uns, dass der prozentuale Anteil der Gemeinde Tamm an der Einkommensteuer niedriger geworden ist. Nach unserer Auffassung müssen wir uns auch intensiv Gedanken darüber machen, wie wir diesen Anteil bei der nächsten Überprüfung in drei Jahren wieder erhöhen können. Die Verwirklichung von Kernäcker III wäre hierzu eine geeignete Maßnahme.

In diesem Zusammenhang noch einmal ein Wort zur Grundsteuer. Die Umsetzung der Reform muss ab 2025 erfolgen. Wir bleiben bei unseren Aussagen und werden wegen der Erhöhung der Einheitswerte keiner Erhöhung der Gesamtsumme der Grundsteuer zustimmen, sondern uns dafür einsetzen, durch Anpassung der Hebesätze die Grundsteuer in etwa in der bisherigen Höhe beizubehalten. Nicht ausschließen können wir dabei allerdings, dass die Grundsteuer für den Einzelnen etwas höher oder niedriger sein kann.

Weil sich bei den Einnahmen und Ausgaben gegenüber den Vorjahren keine gravierenden Unterschiede ergeben werden, möchte ich in diesem Jahr auf diese Positionen nicht im Einzelnen eingehen, sondern verweise auf meine letztjährigen Ausführungen.

3.   Finanzhaushalt

Bei geplanten Investitionen von 5,3 Mio. €, für die Zuschüsse und Verkaufserlöse von zusammen rd. 1,9 Mio. € erwartet werden, beträgt der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf in 2021 3,4 Mio. €. Die Finanzierung erfolgt durch die Auflösung der Rücklagen. Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel zum Ende des Jahres 2021 werden dafür nur noch 864.000 Euro betragen.

Wegen der finanziellen Situation können im kommenden Jahr nur noch die notwendigsten Maßnahmen in Angriff genommen werden, alle anderen müssen in die nachfolgenden Jahre verlagert werden. Die Zuordnung einer Maßnahme zu den Kategorien wichtig, notwendig, wünschenswert ist bestimmt nicht einfach und wird verständlicherweise von den Fraktionen unterschiedlich gewichtet. Die im Finanzhaushalt enthaltenen Investitionen sind das Ergebnis des Beschlusses in der November-Sitzung des Gemeinderats.

Schwergefallen, aber leider nicht zu umgehen, sind uns von der AWV-Fraktion insbesondere die Verschiebungen folgender Maßnahmen:

  • Errichtung Bürgergarten – hoffentlich nicht für sehr lange Zeit!
  • Die Neugestaltung der Spielplätze in der Aalener Straße und Stuttgarter Straße, wobei uns beim Spielplatz Aalener Straße die Neukonzeption im Zusammenhang mit der Kita Öhringerstraße sehr sinnvoll erscheint.
  • Die Neugestaltung der kleinen Parkanlage in der Ulmer Straße und beim Einkaufszentrum Hohenstange.
  • Eine bessere Gestaltung des Holzwegs. Wir streben an, diese im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Baugebiets „Calwer Straße“ umzusetzen.

Aus unserer Sicht sind trotz der schlechten finanziellen Situation in 2021 nachfolgende Maßnahmen erforderlich und müssen vorgenommen werden.

4.1      Neubauten Kita

Die vorhandenen Kita-Plätze reichen nicht aus. Schon aus diesem Grund, aber auch wegen der abgeschlossenen Verträge, muss die im Bau befindliche Kita in der Öhringerstraße fertiggestellt und erworben werden. Danach wird der bereits beschlossene und vertraglich abgesicherte Grundstückstausch mit der evangelischen Kirchengemeinde in der Silcherstraße umgesetzt und ein größerer, dringend erforderlicher Neubau erstellt werden. Dafür werden die geplanten Neubauten in der Häldenstraße und in der Erlenstraße geschoben.

4.2      Neubau Grundschule Hohenstange

Die technischen Mängel, die eine Nutzung von zwei Unterrichtsräumen derzeit nicht zulassen, erfordern dringend einen Schulhausneubau. Mit den Bauarbeiten soll trotzdem erst im Jahr 2022 begonnen werden, nicht zuletzt deshalb, weil wir auf das Regierungspräsidium angewiesen sind. Hier sind wir anderer Auffassung. Bedenkt man die lange Gesamtdauer der Bauarbeiten, in dieser Zeit auch das Neubaugebiet Calwer Straße zu einem großen Teil bebaut sein wird, fordern wir den Baubeginn zwingend im Jahr 2021 und bitten die Verwaltung, alles Erforderlich zu unternehmen, dieses Ziel zu erreichen.

4.3 Erschließungskosten Calwer Straße

Dem Neubaugebiet in der Calwer Straße stehen wir positiv gegenüber. Die in 2021 anfallenden Erschließungskosten werden durch die Veräußerung der Baugrundstücke in 2022 ff. wieder hereingeholt.

4.4 Friedhof

Wegen des maroden Zustands ist die Überdachung des Eingangsbereichs zwingend erforderlich und nicht aufschiebbar.

4.5 Erweiterung Kleeblattpflegeheim

Es ist unvorstellbar, diese Bauarbeiten einzustellen. Ein Stopp dieser Arbeiten wäre darüber hinaus schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil die Bewohner von Pflegeheimen nur noch in Einbettzimmern untergebracht werden dürfen. Aus wirtschaftlichen Gründen war deshalb die Erweiterung des Kleeblattpflegeheims erforderlich.

4.6 Behindertengerechter Ausbau Bushaltestellen

Die neue gesetzliche Regelung ist zeitlich eng befristet. Selbstverständlich tragen wir den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen im Interesse unserer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger mit. Wir fragen uns allerdings, ob hier nicht eine kostengünstigere Lösung möglich gewesen wäre, wenn für den Einsatz der Gelenkbusse eine andere Lösung gefunden worden wäre.

4.7 Möblierung und Klimatisierung Sitzungssaal

Mit der Neumöblierung des Sitzungssaals tun wir uns schwer, denn die Stühle sind in einem guten Zustand. Wir akzeptieren aber die Auffassung der Verwaltung, das Umstellen dieser Tische sei sehr kraftraubend und sehr zeitaufwendig. Wir müssen noch einmal darüber diskutieren.

Dafür muss die Klimatisierung des Rathauses noch mindestens ein weiteres Jahr warten. Wir bitten alle Mitarbeiter um ihr Verständnis. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

4.8 Radwege

Die Radfahrer warten sehnlichst auf die Errichtung des Radwegs entlang der L 110 und L 1133 vom Kreisverkehr in der Kreuzung Silcherstraße/Alleenstraße bis zur Kreuzung Frankfurter Straße. Dieser Radweg wird zu einem großen Teil vom Land Ba-Wü finanziert. Die restlichen Kosten, deren Höhe noch nicht feststeht, trägt die Gemeinde. Im Haushaltsplan 2021 sind 596.000 Euro veranschlagt.

4.9      Maßnahmen in 2022 ff.

Wir benötigen eine Optimierung des Anschlusses an die Nordumfahrung. Diese kann u.E. sinnvoll nur in Zusammenhang mit der Erweiterung des Zweckverbandsgebiets Laiern erfolgen. Wir stehen auch aus diesem Grund zu dieser Erweiterung des Zweckverbandsgebiets und hoffen, dass der Gemeinderat der Stadt Bietigheim-Bissingen der Erweiterung des gemeinsamen Verbandsgebiets Laiern zustimmen wird.

Ein sehr wichtiges Thema ist die städtebauliche Entwicklung. Tamm kann noch neue Wohngebiete ausweisen, weil wir an der Entwicklungsachse liegen. Wir sollten dies nicht nur als Chance, sondern auch als Verpflichtung sehen und von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, allerdings nur maßvoll, da auf der anderen Seite die Wohnqualität und damit unsere Naherholungsgebiete erhalten bleiben sollen. Deshalb geben wir die Verwirklichung des Wohngebiets Kernäcker III nicht auf, hegen vielmehr die Hoffnung auf Zustimmung aller dortigen Grundstückseigentümer zu einem freiwilligen Umlegungsverfahren im Laufe des Jahres 2021.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach unserer Meinung mit der Verwirklichung eines Neubaugebiets „Verlängerung Calwer Straße bis zum Gewerbegebiet“ – ganz im Sinne einer maßvollen Entwicklung – erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt begonnen werden sollte.

Die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Gebiet Kirschenau ist noch nicht möglich, weil noch nicht alle dafür erforderlichen Grundstücke von der  Gemeinde erworben werden konnten. Wir sind optimistisch, dass diese Erwerbe in 2021 erfolgen werden und dann mit der Planung begonnen werden kann.

Wir unterstützen außerdem nachdrücklich die Umsetzung des Sanierungsvorhabens Zehnthof im Bereich Hauptstraße, Zeppelinstraße, Jakobstraße, was zu einer wesentlichen Verbesserung des Erscheinungsbilds der Ortsmitte Tamms führen wird.

  1. Schluss

Zu den Plänen für Wasser und Abwasser gebe ich keine Stellungnahme ab, die AWV wird diesen Plänen zustimmen. Bei den Beratungen über die mögliche Erhöhung der Gebühren für Wasser und Abwasser werden wir unser Augenmerk darauf legen, zunächst die Gewinnvorträge der Vorjahre mit eventuellen künftigen Verlusten zu verrechnen.

Ganz kurz noch zu den Schulden der beiden Eigenbetriebe Wasser und Abwasser mit zusammen 13,6 Mio. €. Die Meinung, dass die Gebühren für Wasser und Abwasser niedriger wären, wenn die gesamten Investitionen mit Eigenkapital finanziert würden, trifft nicht zu, weil in diesem Fall für deren Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen die kalkulatorischen Zinsen für das Eigenkapital in die Kostenrechnung und damit in die Bemessung der Gebühren eingehen würden.

 


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