Stellungnahme zu den aktuellen Wasser- und Abwassergebühren

Vor einigen Tagen erhielten alle Tammer Haushalte ihren Gebührenbescheid für Wasser und Abwasser des Jahres 2019. Sehr viele Bürger waren überrascht über den höheren Gesamtbetrag gegenüber 2018. Die AWV-Fraktion im Gemeinderat möchte mit diesem Beitrag etwas Licht in die Entwicklung der Gebühren der vergangenen Jahre bringen:

Die Gebühren für Wasser betragen seit dem Jahr 2002 unverändert 1,55 Euro je m³.

Beim Abwasser musste im Jahre 2010 jedoch eine Neukalkulation wegen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfolgen. Seither wird der Preis gesplittet in eine Schmutz- und in eine Niederschlagswassergebühr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieser kostendeckend berechnet werden muss. Das bedeutet:
Waren die Einnahmen im Vorjahr höher als die Kosten, muss der Preis im folgenden Jahr um den Differenzbetrag gekürzt werden. Waren die Einnahmen dagegen niedriger als die Kosten, müssen die Preise im folgenden Jahr entsprechend erhöht werden.
Seit 2017 werden die Gebühren für zwei Jahre im Voraus kalkuliert und dabei die Über- bzw. Unterdeckungen der Kosten der Vorjahre zeitnah mit den Kosten verrechnet. Bei der Kalkulation bis 2016 wurden die Überschüsse über einen längeren Zeitraum angerechnet.

Diese Vorgehensweise führte bei der Kalkulation der Preise für 2017 und 2018 zu einer Anrechnung eines Überschusses von 195.105 Euro und damit zur Herabsetzung der Abwassergebühren von 1,81 Euro auf 1,62 Euro, während bei der Kalkulation für 2019 und 2020 saldiert eine Unterdeckung von 4.200 Euro ergab und deshalb die Gebühren auf 2,13 Euro erhöht werden mussten.

Diese Änderung der Gebühren – einmal nach unten, einmal nach oben – wird sich in den folgenden Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus wiederholen. Die nächste Kalkulation wird für die Jahre 2021 und 2022 erfolgen.
Wegen dieser Berücksichtigung von Unter- und Überdeckungen der Kosten führt eine prozentuale Berechnung der Gebührensteigerung oder Gebührenminderung zu einem falschen Ergebnis. Verglichen werden können nur die in den einzelnen Jahren tatsächlich angefallenen Kosten.

Die AWV-Fraktion wird sie auch in Zukunft an dieser Stelle über die Neuberechnung der Gebühren für Wasser und Abwasser sehr gerne und genau informieren.

 


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