Stellungnahme zu den beschlossenen Gebühren der Kindertageseinrichtungen und Mensa-Verpflegungskosten in Tamm

In der Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2019 stand unter anderem ein für viele Tammer Familien wichtiger Punkt auf der Agenda: Die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen und Mensa. Die AWV hat hier zu unverändert einen klaren Standpunkt, den wir seit Jahren als Freie Wähler in Tamm vertreten. Wir sind nach wie vor für transparente und nachvollziehbare Gebühren in unserer Gemeinde.

Kindergärten. Wir müssen die Höhe der Gebühren für die Kindertagesstätten und die Kernzeitbetreuung im Auge behalten. Wir empfinden es weiterhin als sehr großes Ärgernis, dass die angeblich armen Bundesländer, unterstützt durch Finanzzuweisungen aus Baden-Württemberg, Kindergartengebühren abschaffen, während die grün-schwarze Landesregierung dies nach wie vor kategorisch ablehnt und nicht bereit ist, den Gemeinden in Baden-Württemberg die entsprechenden Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Wir wollen ganz klar zum Ausdruck zu bringen:

Die AWV möchte gleiche Voraussetzungen – auch für unsere Kinder und daher wie in vielen anderen Bundesländern die Kindergartengebühren in Tamm abschaffen. Ohne einen Ersatz der wegfallenden Einnahmen vom Land ist aber diese familienfreundliche Gebührenfreiheit ausgeschlossen, so ärgerlich dies auch ist.  Bis es dazu kommt, werden wir geschlossen unserer Linie treu bleiben und dafür eintreten, die Gebühren in Tamm zum einen kinder- und nicht einkommensabhängig zu gestalten, zum anderen diese an die Entwicklung der Landesempfehlung anzupassen. Das bedeutet, dass weiterhin ca. 12% der Kosten von den Eltern und ca. 88% der Kosten von der Gemeinde getragen werden.

Mensagebühren. Ebenso halten wir es für einen guten Kompromiss, was der Gemeinderat bezüglich der Verpflegungskostenbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und Schulen beschlossen hat. Die nun verabschiedeten Preise sind ein Entgegenkommen der Gemeinde gegenüber den Tammer Familien, denn sie enthalten zwar einen geringen Teil der Personalkosten des Küchenpersonals, aber weder anteilige Herstellungskosten noch anteilige laufende Bewirtschaftungskosten der Mensa.

Bildquelle: Gemeinde Tamm, tamm.org

 


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