Stellungnahme zur Stadterhebung

Im folgenden lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der AWV-Fraktion im Gemeinderat von Tamm zur geplanten Stadterhebung unserer Gemeinde. 

Vorgetragen wurde diese durch den Fraktionsvorsitzenden Prof. Jürgen Hottmann.

Ich habe während meiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Gemeinderat schon zu vielen verschiedenen Themen Stellungnahmen abgegeben, diskutiert und abgestimmt. Ein TOP „Antrag zur Stadterhebung der Gemeinde Tamm“ war bisher noch nicht dabei. Eine Premiere also.

Dies liegt zum einen daran, dass von vornherein von der Landesregierung hohe Ansprüche gestellt werden, um in den Kreis derjenigen Gemeinden aufgenommen werden zu können, die die Voraussetzungen zur Stadterhebung erfüllen. Zum anderen aber auch daran, dass der Gemeinderat in den Prozess der Erfüllung der Voraussetzungen nicht einbezogen werden darf. Nachdem die von unseren früheren Bürgermeistern Maisch und Zeller unternommenen Versuche, die Voraussetzungen für eine Stadterhebung zu erfüllen, nicht von Erfolg gekrönt waren, war der Gemeinderat bisher nicht mit diesem Thema befasst, es kam nie zu einem Antrag.

Das Land Baden-Württemberg ist mit der Verleihung der Stadtrechte sehr zurückhaltend. In jeder Legislaturperiode, d.h. in einem Zeitraum von fünf Jahren, erhält nur eine Gemeinde das Stadtrecht.

Für eine Gemeinde ist es folglich schon eine Auszeichnung und Anerkennung, in den Kreis der privilegierten Gemeinden aufgenommen zu werden, die zur Stadt erhoben werden können. Das Innenministerium favorisiert in dieser Legislaturperiode unsere Gemeinde, weil Tamm nach Einwohnerzahl (mehr als 10.000), Siedlungsform, den wirtschaftlichen Verhältnissen sowie Kultur- und Vereinsangebot städtisches Gepräge nachweist. Ein wesentlicher Aspekt dürfte dabei gewesen sein, dass Tamm eine zusammenhängende Gemeinde bildet und nicht aus mehreren Teilorten besteht.

Zudem liegen wir an der Entwicklungsachse Ludwigsburg – Bietigheim-Bissingen, haben S-Bahn-Anschluss, sehr gute Verkehrsverbindungen sowie die Chance, noch Wohn- und Gewerbegebiete ausweisen zu können. Die Delegation des Innenministeriums, die unsere Gemeinde und ihre Einrichtungen im Einzelnen angeschaut und geprüft hat, kam zum Ergebnis, Tamm habe sich das Stadtrecht erarbeitet und verdient. Das sehen wir genauso, denn beginnend mit der Ausweisung des Wohngebiets Hohenstange in den 70er Jahren und den weiteren beschlossenen Projekten (z.B. Wohngebiet Egelsee, Ortsmitte) haben wir einiges erreicht, worauf wir stolz sein können. Wenn die Aussicht und die Chance zur Stadterhebung kein Anlass zur Freude sind, was dann!

Kostenbewusste Bürgerinnen und Bürger stellen sich möglicherweise die Frage, ob die Stadterhebung in diesen finanziell äußerst angespannten Zeiten überhaupt finanziert werden kann. Schließlich weist der Rechnungsabschluss 2020 ein hohes Minus aus und 2021 wird nicht viel besser werden. Die Frage ist gerechtfertigt, die Antwort lautet, an den Finanzen wird es nicht scheitern. Abgesehen von neuen Ortsschildern und neuem Briefpapier (wobei die Restbestände natürlich aufgebraucht werden) fallen keine weiteren Kosten an. Weder der Bürgermeister noch die Beschäftigten auf dem Rathaus erhalten höhere Bezüge, auch die Ehrenamtspauschale der Gemeinderäte bleibt auf dem bisherigen Stand. Auf die Stadt Tamm kommen keine zusätzlichen Aufgaben zu. Verwaltungstechnisch bleibt alles so, wie es aktuell ist, folglich muss auch kein weiteres Personal für zusätzliche Aufgaben eingestellt werden. Das bedeutet, die Stadterhebung bringt keine Nachteile.

Stellt sich umgekehrt die Frage, lohnt sich der Antrag, in den Kreis der Städte aufgenommen zu werden, bringt uns die Stadterhebung Vorteile und wenn ja welche. Sollen wir nicht lieber in unserer gemütlichen kleinen Gemeinde bleiben. Nach meiner festen Überzeugung und der Meinung meiner Fraktion bringt die Stadterhebung viele Vorteile. Es wäre fahrlässig für unsere heutige und die kommenden Generationen, wenn wir diese Chance zur Stadterhebung nicht beim Schopf packen würden.

Ich möchte an dieser Stelle die nach unserer Meinung wichtigsten Vorteile aufzeigen.

  1. Die Bedeutung einer Kommune hängt von ihrem Wert ab. Eine Gemeinde genießt in den Kreisen der Städte, mit Sicherheit weniger Ansehen und weniger Respekt. Ihre Ansichten und auch ihre Wünsche werden, wenn schon nicht belächelt, so doch eher links liegen gelassen. Das Auftreten als Stadt gegenüber den Nachbarn bekommt eine ganz neue Gewichtung, wir werden wahr und hoffentlich auch ernst genommen. In einer Umgebung, in der alle unsere unmittelbar angrenzenden Nachbarn Städte sind, ist dies von großer Bedeutung.
  2. Die Stadterhebung würde zudem eine Stärkung für unsere Schulen darstellen. Der Standort dürfte auf Dauer gesichert sein, selbst wenn wegen möglicher künftiger Bildungsreformen neue Konzepte entwickelt würden. Eine Stadt behält seine Schulen, eine Gemeinde u.U. nicht! Das gleiche gilt für den Erhalt des Polizeipostens, der Banken, der Arztpraxen und weiterer Dienstleistungsbetriebe.
  3. Bei der Einstellung von Personal schauen Bewerberinnen und Bewerber genau hin, ob sie sich in einer Stadt oder in einer Gemeinde bewerben. Im Bekanntenkreis hat es einen höheren Stellenwert, sagen zu können, ich arbeite auf dem Rathaus einer Stadt als auf dem Rathaus einer Gemeinde. Die Anzahl der Bewerbungen wird zunehmen und der Gemeinderat hat eine größere Auswahlmöglichkeit.
  4. Die Wirtschaftsförderung, die Chancen auf Ansiedlung von erfolgreichen, wirtschaftsstarken Gewerbebetrieben ist wesentlich höher einzustufen.
  5. Die Stadterhebung bietet ferner die Chance auf ein höherwertiges Kulturangebot, denn auch Künstler gastieren lieber in einer Stadt als in einer Gemeinde. Auch Vereine und bürgerschaftliche Initiativen können von der höheren Strahlkraft des Namens Stadt profitieren.
  6. Eine Stadt gehört dem Städtetag an, der ein größeres Gewicht hat als der Gemeindetag. Die Unterstützung in allen Bereichen der Verwaltung ist vielfältiger, bis hin zur besseren Nutzung von Fördertöpfen.
  7. Die Stadterhebung bietet in der Wirkung nach innen die Chance für einen starken Impuls und ein noch stärkeres Zusammengehörigkeitsgefühl. Davon berichten zumindest die Städte Rutesheim, Blaustein und Leingarten, die in den letzten drei Legislaturperioden zu Städten ernannt wurden. Städtebaulich kann dies mit der Verwirklichung des geplanten Bürgerparks, der Neuordnung südlich des Rathauses und einer starken belebten Ortsmitte verstärkt werden.

Zum Schluss möchte ich mich im Namen der AWV bei der Verwaltung bedanken für die zielgerichtete Arbeit, die erforderlich war, um dem Gemeinderat den heutigen Beschlussvorschlag, bei der Landesregierung die Bezeichnung „Stadt“ zu beantragen, vorlegen zu können. Unser Dank gilt auch der Delegation der Landesregierung, die unserem Wunsch wohlwollend gegenübersteht.

Die AWV stimmt geschlossen dem Beschlussantrag der Gemeinde zu und bittet die Landesregierung, der Gemeinde Tamm das Stadtrecht zu verleihen. Wir freuen uns heute schon auf das Fest zur Stadterhebung, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt wir dieses auch feiern können.

Einen Wunsch haben wir in diesem Zusammenhang. Als Stadt sollten wir uns ein neues, modernes Logo zulegen. Die erforderlichen Kosten kann der Haushalt mit Sicherheit stemmen.

 


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